Allgemeine Geschäftsbedingungen und Nutzungsbedingungen (AGB) von welcomeonboard.de


Stand: 01.11.2019

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von welcomeonboard.de

 

1.               Definitionen

1.1 Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen werden im weiteren Verlauf mit den Buchstaben „AGB“ abgekürzt.

1.2 Die natürliche Person, die sich zu einer Segelreise anmeldet und an dieser teilnimmt, wird im weiteren Verlauf dieser AGB als „Teilnehmer“ bezeichnet.

1.3 Die Firma welcomeonboard.de, Aufm Berg 2, 55471 Keidelheim, vertreten durch Herrn Florian Becker wird im weiteren Verlauf dieser AGB als „Veranstalter“ bezeichnet.

1.4 Die Person, welche die Leitung und Führung einer eingesetzten Yacht innehat, wird im weiteren Verlauf dieser AGB als „Skipper“ bezeichnet

 

2.               Anmeldung zum Segeltörn – Vertragsabschluss über die Teilnahme an einem Segelevent

2.1 Die AGB, das Anmeldeformular und das Angebot des jeweiligen Segelevents sind auf der Internetseite des Veranstalters www.welcomeonboard.de zugänglich.

2.2 Vor der Anmeldung des Teilnehmers zu einem Segelevent ist dieser verpflichtet, sich über diese AGB, die Details des jeweiligen Angebotes, die Pass- Visa- und weitere Bestimmungen des Reiselandes und über Gefahren für Leib, Leben und die Gesundheit im jeweiligen Reiseland selbstständig zu informieren. Schutzmaßnahmen (Impfungen) oder Zusatzversicherungen müssen von dem Teilnehmer selbst geprüft und abgeschlossen werden.

2.2 Das Angebot auf der Webseite des Veranstalters ist als Angebot im Sinne des § 145 BGB zu verstehen. Durch den Abschluss des Buchungsvorgangs nimmt der Teilnehmer dieses Angebot rechtsverbindlich an. Ein solches Angebot im Sinne des § 145 BGB kann dem Teilnehmer durch den Veranstalter auch per E-Mail zugesandt werden. Dieses Angebot kann befristet sein und muss seitens des Teilnehmers innerhalb der Frist angenommen werden.

2.3 Der Teilnehmer meldet sich zu einem Segelevent an, indem er das auf der Internetseite des Veranstalters (www.welcomeonboard.de) bereitgestellte Buchungsformular wahrheitsgemäß ausfüllt und an den Veranstalter schickt. Alle Angaben müssen der Wahrheit entsprechen, unwahre Angaben können als Rücktritt gewertet werden, dessen Gründe der Teilnehmer zu vertreten hat.

2.4 Minderjährige Teilnehmer müssen durch den/die Erziehungsberechtigte/n angemeldet werden. Der Erziehungsberechtigte übernimmt mit der Anmeldung die Verantwortung für den minderjährigen Teilnehmer für den gesamten Zeitraum des Segelevents. Der Vertrag ist erst mit dem Eingang einer Bestätigung des Erziehungsberechtigten wirksam.

2.5 Mit dem Absenden des Buchungsformulares bietet der Teilnehmer dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an einem Segelevent an. Der Teilnehmer erhält zunächst eine Eingangsbestätigung der Anmeldung per e-mail. Mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung per e-mail kommt der Vetrag zwischen Teilnehmer und Veranstalter zustande. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, hat der Veranstalter damit das Angebot des Teilnehmers abgeleht und bietet dem Teilnehmer damit ein neues Angebot an, welches für die Dauer von 10 Tage nach Zusendung gültig ist. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Teilnehmer das neue Angebot innerhalb der Bindungsfrist (10 Tage) annimmt oder die Anzahlung leistet.

 

3.               Teilnahmebedingungen

3.1 Der Teilnehmer bestätigt mit der Anmeldung zu einem Segelevent, dass er ein guter Schwimmer ist und mindestens 20 Minuten in tiefem Wasser (insbesondere im Meer) frei schwimmen kann.

3.2 Die vom Veranstalter angebotenen Segelevents gelten als Sportveranstaltungen. Mit der Anmeldung zu einem Segelevent versichert der Teilnehmer, dass sein psychischer und physischer Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Segelevents seine Teilnahme daran ermöglicht.

3.3 Der Teilnehmer akzeptiert, dass er auf eigene Gefahr an dem Segelevent teilnimmt. Bei Sach- oder Körperschäden und im Falle des Schadens an Leib, Lebend oder Gesundheit bis hin zum Tod bestehen keine Haftungs- oder Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter oder den Skipper.

3.4 Wenn ein Teilnehmer unter einer Krankheit oder einer sonstigen Einschränkung leidet, ist der Teilnehmer verpflichtet, vor der Anmeldung durch den Hausarzt abzuklären, ob eine Teilnahme bei dem entsprechenden Segelevent möglich ist. Im Zweifel ist der Veranstalter vor der Anmeldung zu kontaktieren. Der Skipper am Ort des Segelevents muss vor Beginn des Events unbedingt vom Teilnehmer über vorliegende Krankheiten, Medikamentengaben, etc. informiert werden.

3.5 Der Teilnehmer akzeptiert, dass die fachlichen Anweisungen des Skippers an Bord der eingesetzten Yacht unbedingt befolgt werden. Der Skipper entscheidet im Zweifelsfall alleine über seemännische, seglerische, navigatorische und sicherheitsrelevante Vorgänge an Bord.

3.6 Der Teilnehmer erkennt an, dass der Skipper an Bord Teilnehmer in Absprache mit dem Veranstalter von der weiteren Veranstaltung ausschließen kann, wenn die Sicherheit, die öffentliche Ordnung oder der Frieden an Bord erheblich durch einen Teilnehmer gestört werden. Die daraus entstehenden zusätzlichen Kosten für den Teilnehmer trägt dieser komplett selbst. Der gezahle Betrag für die Teilnahme an dem Segelevent wird dem Teilnehmer in solchen Fällen nicht zurückerstattet, auch nicht anteilig.

3.7 Der Teilnehmer ist verpflichtet, während des Segeltörns die jeweils aktuell benötigten und gültige Dokumente zum Grenzübertritt seines Heimatlandes und den Grenzen der auf der Route des Segeltörns vorgesehener Länder, mitzuführen.

3.8 Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Zoll- und Devisenvorschriften der auf der Route des Segelevents liegenden Staaten zu beachten.


4.               Zahlungsbedingungen

4.1 Der Veranstalter kann auch kurzfristig die eingesetzte Yacht wechseln. Wenn die neue Yacht einen vergleichbaren Standard hat, wie die ursprünglich geplante Yacht, bedeutet dies keine Veränderung der Vertragsbedingungen.

4.2 Nach Abschluss des Vertrages über die Teilnahme an einem Segelevent zwischen Teilnehmer und Veranstalter erstellt der Veranstalter eine Rechnung über den Reisepreis. 40% des Reisepreises werden nach Erhalt der Rechnung direkt fällig und müssen innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf das Konto des Veranstalters überwiesen werden. Der Restbetrag ist bis spätestens 8 Wochen vor Beginn des Segelevents auf das Bankkonto des Veranstalters zu überweisen.

4.3 Bei einer Anmeldung zu einem Segelevent ab 8 Wochen oder kürzer vor Beginn des Segelevents ist der gesamte Reisepreis innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf das Bankkonto des Veranstalters zu überweisen.

4.4 Bei kurzfristigen Anmeldungen muss spätestens bei Reisebeginn der gesamte Betrag der Reisekosten auf dem Bankkonto des Veranstalters eingegangen sein.

4.5 Der Veranstalter zahlt dem Teilnehmer den Reisepreis zurück, wenn der Rücktritt aus Gründen erfolgt, die der Veranstalter zu begründen hat. Dazu zählen ausschließlich: a) Absage des Segeltörns durch den Veranstalter oder b) Veränderungen der wesentlichen Vertragsbedingungen. Der Rücktritt aus diesem Grund kann im Laufe von 3 Tagen ab dem Erhalt der Benachrichtigung durch den Veranstalter per e-mail mit Rückbestätigung erfolgen. Das Ausbleiben einer Antwort innerhalb der Frist von 3 Tagen wird als Akzeptanz der veränderten Vertragsbedingungen des Segelevents angesehen.

 

5.               Fehlen des Widerrufsrechts

5.1 Den Teilnehmern steht gemäß §312g II Nr.9 BGB kein Widerrufsrecht des abgeschlossenen Vertrages zu.


6.               Rücktritt von der Teilnahme an einem Segelevent durch den Teilnehmer

6.1 Der Teilnehmer kann jederzeit von der Teilnahme an einem Segelevent zurücktreten. Als Datum des Rücktritts wird das Eingangsdatum der Post/elektronischer Post bei dem Veranstalter gewertet, in dem der Teilnehmer seinen Rücktritt bekannt gibt.

6.2 Wenn der Teilnehmer von seiner Teilnahme an einem Segelevent zurücktritt und dieser Rücktritt nicht in die Verantwortung des Veranstalters fällt (z.B. Ablehnung des Passausgabe, Fehlen eines Visums eines Teilnehmers oder Fehlen von Dokumente des Teilnehmers, die zu einem Grenzübertritt berechtigen), kann der Veranstalter Abzüge von den durch den Teilnehmer eingezahlten Geldbeträgen vornehmen. Die Höhe der Abzüge ist abhängig von dem Zeitraum zwischen dem Rücktritt und dem Tag des Beginns des Segelevents. Bei einem Rücktritt (Stornierung) bis zu 100 Tagen oder mehr vor Reisebeginn wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 20% des Reisepreises berechnet. Für kurzfristigerere Rücktritte gelten folgende Gebührensätze: a) 99. bis 70. Tag vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises. b) 69. bis 50. Tag vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises. c) 49. bis 30. Tag vor Reisebeginn: 75% des Reisepreises. d) 29. bis 01. Tag vor Reisebeginn: 90% des Reisepreises. e) Bei Nichtantritt einer Reise: 90% des Reisepreises.

6.3 Der Veranstaltet empfiehlt dem Teilnehmer den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, um hohe Kosten beim Verzicht auf ein Segelevent zu vermeiden.

6.4 Sollte der Veranstalter nach der Anmeldung eines Teilnehmers die gleiche Reise mit rabattierten Angeboten bewerben, darf der bereits angemeldete Teilnehmer nicht vom Vertrag zurücktreten/stornieren, um anschließend erneut zu buchen, um in den Genuss des Rabattes zu kommen. Bei einem solchen Vorgang gilt automatisch der Preis der ersten, nicht rabattierten Buchung.

 

7.               Kündigung

7.1 Der Veranstalter kann außerordentlich von dem Vertrag über die Teilnahme an einem Segelevent mit sofortiger Wirkung zurücktreten, wenn einer der nachfolgenden Gründe vorliegen. a) Der Teilnehmer bringt entgegen seiner Angaben nicht die physische und psychische Eignung für das Segelevent mit. b) Der Teilnehmer folgt nicht den fachlichen Anweisungen des Skipper und stört damit den Frieden an Bord, die allgemeine Ordnung oder gefährdet durch sein Handeln sich selbst oder andere (siehe auch Punkt 3.5). c) der Teilnehmer konsumiert während des Segelevents etwaige illegale Substanzen. d) die in Punkt 4 aufgeführten Zahluingsfristen werden von dem Teilnehmer nicht eingehalten.

7.2 bei einer außerordentlichen Kündigung durch den Veranstalter wird der Reisepreis nicht zurückerstattet. Für zusätzliche Reisekosten, die durch die außerordentliche Kündigung entstehen, kommt der verursachende Teilnehmer in voller Höhe selbst auf. Der Veranstaltet behält den vollen Reisepreis des betroffenen Teilnehmers ein.

 

8.               Absage des Segelevents

8.1 Der Veranstalter behält sich jederzeit das Recht zur Absage des Segeltörns aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen vor (Entscheidung der Staatsbehörden, Höhere Gewalt, usw.).

8.2 Der Veranstalter kann bis zu 4 Wochen vor Beginn des Segelevent von dem Vertrag zurücktreten und den Segeltörn absagen, wenn sich nicht mehr als 4 Personen für das jeweilige Segelevent angemeldet haben.

8.3 Im Fall von Komplikationen im Zusammenhang mit der Organisation des Segeltörns, behält sich der Veranstalter das Recht zur Absage des Segeltörns bis zu 2 Monaten vor dessen Beginn vor.

8.4 Über eine Absage eines Segelevents wird der Teilnehmer durch elektronischer Post gegen Bestätigung und im Fall der fehlenden Bestätigung, telefonisch informiert. Für den Fall, dass der Veranstalter den Teilnehmer in keiner der oben angegebenen Weise innerhalb von drei Tagen kontaktieren kann, wird die Absage als erfolgt betrachtet.

8.5 Nach der Absage durch den Veranstalter wird dem Teilnehmer die bereits eingezahlte Geldsumme ohne Abzüge innerhalb von 30 Tagen zurückerstattet. Aufgrund der Absage eines Segeleventes steht dem Teilnehmer kein Schadensersatz (Flugkosten, Hotelkosten, …) zu.

 

9.               Schadenersatz

9.1 Für Schäden, die während einem Segelevent an einer Yacht entstehen und dem Grunde oder der Höhe nach nicht von einer Versicherung abgedeckt sind, haften alle Teilnehmer zu gleichen Teilen, jedoch maximal mit 250€ pro teilnehmender Person. Der Skipper ist hier nicht ausgenommen.

9.2 Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, haftet der Verursacher in vollem Umfang und in voller Höhe. Die Regelung nach 10.1 gilt hier nicht.

9.3 Bei einem Segelevent kann es außerplanmäßig vorkommen, dass aufgrund des Wetters oder aufgrund notwendiger Reparaturen an der Yacht ein Hafenaufenthalt notwendig wird. Dieser stellt bis zu einem Zeitraum von 48 Stunden keine erhebliche Beeinträchtigung des Segelevents dar und begrundet weder das Recht auf Schadensersatz noch zur Kündigung.

9.4 Am Abreisetag kann es unter Umständen (beispielsweise aufgrund des Wetters oder technischer Defekte an der Yacht) zu nicht planmäßigen Verspätungen der Yacht kommen, wodurch die Teilnehmer den Start- und Zielhafen verspätet erreichen könnten. Bei der Buchung des Rückflugen sollte der Teilnehmer daher ausreichend Zeitreserven (der Veranstalter empfiehlt mindestens 6 Stunden zwischen Ende des Segelevents und Rückflug) einzuplanen. Schadenersatzansprüche jeglicher Art bestehen aufgrund einer solchen Verspätung gegen den Veranstalter oder Skipper nicht.

 

10.            Haftung

10.1 Die Teilnahme an einem Segelevent des Veranstalters erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Bei Sach- oder Körperschäden und im Falle des Schadens an Leib, Leben oder Gesundheit bis hin zum Tod bestehen keine Haftungs- oder Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter oder den Skipper.(siehe auch Punkt 3.3).

10.2 Der Veranstalter haftet nicht für höhere Gewalt, insbesondere bei Krieg, Bürgerkrieg, Streik, Naturereignisse.

10.3 Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird ausdrücklich empfohlen.


11.            Datenschutz

11.1 Zum Zwecke der Durchführung eines Segelevents werden personenbezogene Daten der Teilnehmer erhoben. Diese werden nur zum Zwecke der Organisation des Segelevents erhoben, gespeichert, weitergegeben und verwendet.

 

12.            Salvatorische Klausel

12.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.


13.            Gerichtsstand

13.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.


14.            Schlussklausel

14.1 Änderungen des Vertrages und dieser AGB dürfen nur schriftlich erfolgen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.



 
 
 
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